Mössinger Generalstreik
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Nachgeschichte

Die Urteile gegen die Streikteilnehmer wurden 1948 offiziell aufgehoben. In zwei Prozessen, bei denen es um Haftentschädigungen ging, urteilten die Gerichte, dass ein Generalstreik nach der Machtübergabe an Hitler ein sinnvolles Mittel gewesen wäre, dessen Regierung zu verhindern und dass die Mössinger Aktion als ein Verdienst zum Wohl des deutschen Volkes anzusehen sei. Trotzdem war der Generalstreik in Mössingen selbst lange kein Thema. Wenn überhaupt sprach man despektierlich vom erfolglosen „Mössinger Aufstand“. Erst in den 1980er-Jahren wurde die Geschichte allmählich aufgearbeitet, in dessen Folge eine kontroverse Diskussion über die Bewertung des Streiks entstand.